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Schulungen
Buhl Umwelt- und Feuerwehrtechnik
Brandschutzeinweisung für Beschäftigte
Die Rechtsgrundlage
Die Unterweisung der Mitarbeiter/innen ist sowohl in der Arbeitsschutz - Rahmenrichtlinie der EU
(89/391/EWG) in den Artikeln 10 und 12, sowie praktisch allen deutschen Rechtsvorschriften zur
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ausdrücklich gefordert!
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10
• UVV (BGV A1) Grundsätze der Prävention) §4, §22
• Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG Regel) 133
• Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 Punkt 9 Abs. 6
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung ist individuell gestaltbar. Sie sollte
jedoch mindestens 4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
beinhalten. Die Gruppen sollten jeweils auf 12 Personen
begrenzt sein, wobei mehrere Gruppen an einem Tag
geschult werden können.
Die Inhalte:
Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil:
Theoretischer Teil
• Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B
• Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, Verbotsschilder
• Ausbreitung von Feuer & Rauch
• Flucht und Rettungswege
• Verhalten im Brandfall, Löschgeräte
• Brandlehre/Brandklassen
Praktischer Teil
• Löschübung mit Feuerlöschern und Löschgeräten
• Demonstration zur Ausbreitung von Rauch
Ihre Referenten
Ein erfahrener Fachdozent wird die Unterweisung bei Ihnen durchführen.
Er ist Sicherheitsingenieur und hat die Qualifikation zum Brandschutzgutachter und Sicherheitsfachkraft.
Unterstütz wird er bei der praktischen Durchführung durch erfahrene Feuerwehrmänner.
Prüfung
Eine Prüfung findet nicht statt, alle Teilnehmer bekommen eine Teilnahmebescheinigung, der
Betrieb erhält eine Teilnehmerliste. Die Forderungen einer mindestens jährlich durchzuführenden
Unterweisung sind damit erfüllt. Wir verwenden für den praktischen Teil moderne und Umweltfreundliche
Gasbetriebene Brandsimulatoren
Es geht um Ihre Existenz
Wir unterstützen Sie beim Betrieblichen Brandschutz.
Jeder der ein Unternehmen leitet, trägt große Verantwortung, unter anderem für die Sicherheit und
Unversehrtheit seiner Mitarbeiter. Sollte im Betrieb durch ein Feuer Menschen zu Schaden oder
Tode kommen haftet der Unternehmer persönlich falls ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde
Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann! Um dies zu verhindern, sind bauliche technische und
organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes erforderlich