© Günter Buhl 2012. All rights reserved Schulungen Buhl Umwelt- und Feuerwehrtechnik Brandschutzeinweisung für Beschäftigte Die Rechtsgrundlage Die Unterweisung der Mitarbeiter/innen ist sowohl in der Arbeitsschutz - Rahmenrichtlinie der EU (89/391/EWG) in den Artikeln 10 und 12, sowie praktisch allen deutschen Rechtsvorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ausdrücklich gefordert! • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 • UVV (BGV A1) Grundsätze der Prävention) §4, §22 • Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG Regel) 133 • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 Punkt 9 Abs. 6 Ausbildungsdauer Die Ausbildung ist individuell gestaltbar. Sie sollte jedoch mindestens 4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten beinhalten. Die Gruppen sollten jeweils auf 12 Personen begrenzt sein, wobei mehrere Gruppen an einem Tag geschult werden können. Die Inhalte: Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil: Theoretischer Teil • Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, Verbotsschilder • Ausbreitung von Feuer & Rauch • Flucht und Rettungswege • Verhalten im Brandfall, Löschgeräte • Brandlehre/Brandklassen Praktischer Teil • Löschübung mit Feuerlöschern und Löschgeräten • Demonstration zur Ausbreitung von Rauch Ihre Referenten Ein erfahrener Fachdozent wird die Unterweisung bei Ihnen durchführen. Er ist Sicherheitsingenieur und hat die Qualifikation zum Brandschutzgutachter und Sicherheitsfachkraft. Unterstütz wird er bei der praktischen Durchführung durch erfahrene Feuerwehrmänner. Prüfung Eine Prüfung findet nicht statt, alle Teilnehmer bekommen eine Teilnahmebescheinigung, der Betrieb erhält eine Teilnehmerliste. Die Forderungen einer mindestens jährlich durchzuführenden Unterweisung sind damit erfüllt. Wir verwenden für den praktischen Teil moderne und Umweltfreundliche Gasbetriebene Brandsimulatoren Es geht um Ihre Existenz Wir unterstützen Sie beim Betrieblichen Brandschutz. Jeder der ein Unternehmen leitet, trägt große Verantwortung, unter anderem für die Sicherheit und Unversehrtheit seiner Mitarbeiter. Sollte im Betrieb durch ein Feuer Menschen zu Schaden oder Tode kommen haftet der Unternehmer persönlich falls ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann! Um dies zu verhindern, sind bauliche technische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes erforderlich